Allgemeine Geschäftsbedingungen für GNIPE OASIS-Botschafter
der GNIPE GmbH · Stand: 27.02.2025 (anwaltlich erstellte Fassung — unverändert übernommen)
Präambel
Das OASIS-Programm ist ein Empfehlungsprogramm der GNIPE GmbH, Am Kirchplatz 6, 21369 Nahrendorf (nachfolgend „GNIPE“). Es ermöglicht registrierten Teilnehmern (nachfolgend „OASIS-Botschafter“), GNIPE-Veranstaltungen und -Produkte weiterzuempfehlen und für erfolgreiche Empfehlungen Potenzialpunkte zu sammeln.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme am OASIS-Programm, insbesondere die Nutzung des Punktesystems, die Pflichten der OASIS-Botschafter sowie die Bedingungen für die Auszahlung oder Verwendung der gesammelten Potenzialpunkte.
Die Teilnahme ist freiwillig und unabhängig. OASIS-Botschafter sind keine Angestellten, Vertreter oder Vertriebs-OASIS-Botschafter von GNIPE, sondern handeln selbstständig und eigenverantwortlich.
Mit der Registrierung im OASIS-Programm erkennt der OASIS-Botschafter diese AGB sowie den ergänzenden Verhaltenskodex an, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist. (Sollte angefügt werden.)
Der Antrag, diese AGB, der Marketingplan, die Datenschutzerklärung sowie weitere von GNIPE bezeichnete Dokumente, sind Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung.
§ 1 Rechtsstellung des Oasis-Botschafters
Der OASIS-Botschafter hat aufgrund des OASIS-Botschaftervertrages das Recht Produkte zu erwerben sowie Dritte zu sponsern.
Der OASIS-Botschafter handelt auf selbstständiger Basis und ist kein Angestellter oder Vertreter von GNIPE. Er handelt weder als Mitarbeiter noch als Stellvertreter von GNIPE. Er ist für alle steuerlichen und unternehmerischen Verpflichtungen selbst verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Der OASIS-Botschafter hat keinen festen Arbeitsauftrag oder eine Weisungsbindung, sondern entscheidet selbstständig über Art und Umfang seiner Empfehlungstätigkeit.
Der OASIS-Botschafter hat alle mit seinem Geschäft zusammenhängenden Kosten selbst zu tragen.
Als Unternehmer ist er für die Erfüllung aller sich aus seiner Tätigkeit ergebenden gesetzlichen Pflichten (Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherungsrecht, Wettbewerbsrecht usw.) selbst verantwortlich.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages/ Laufzeit
GNIPE arbeitet mit diversen OASIS-Botschafter zusammen. Diese halten auf ihrer eigenen Webseite einen Link für Neukunden bereit. Neukunden können sich dort registrieren und erhalten dafür einen kostenlosen Onlineworkshop. Mit der Registrierung werden die Interessenten dem OASIS-Botschafter zugeordnet, über dessen Link sie sich registriert haben. Mit der Registrierung kann der Interessent weitere Produkte kaufen. Mit Abschluss eines ersten Kaufvertrages wird der Antragsteller OASIS-Botschafter.
OASIS-Botschafter können sowohl volljährige Einzelpersonen, deutsche Gesellschaften (GbR, OHG) oder deutsche juristische Personen (GmbH, UG (haftungsbeschränkt) usw.) sein. Anträge von Ehepaaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften) werden als ein Antrag einer GbR qualifiziert.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (per Post, Fax oder E-Mail) durch GNIPE zustande.
Voraussetzung für die Annahme ist, dass der Antragsteller über einen Zeitraum von 12 Monaten vor Antragstellung nicht GNIPE OASIS-Botschafter war. Er darf ebenfalls nicht bereits GNIPE OASIS-Botschafter oder mit einem GNIPE OASIS-Botschafter verheiratet sein oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einen OASIS-Botschafter führen.
GNIPE behält sich das Recht vor jeden OASIS-Botschafterantrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die OASIS-Botschafterschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Der Antrag erfolgt wie folgt:
Personen, die sich über einen Empfehlungslink registrieren, erhalten Zugang zum kostenlosen Online-Workshop.
Entscheidet sich eine registrierte Person für den Kauf eines kostenpflichtigen Angebots, wird der Empfehlungsgeber mit Potenzialpunkten belohnt.
Teilnehmer, die aktiv das Empfehlungsprogramm nutzen möchten, können sich nach der Registrierung als OASIS-Botschafter anmelden und erhalten Zugang zu ihrem persönlichen Empfehlungslink sowie zum Punktesystem.
§ 3 Kündigung/ Ausscheiden von OASIS-Botschaftern
Der OASIS-Botschafter hat das Recht den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit schriftlich zum Monatsende zu kündigen.
GNIPE hat das Recht den Vertrag jederzeit schriftlich aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Als wichtiger Grund gelten insbesondere folgende Verletzung:
Üble Nachrede oder öffentliche negative Äußerungen über GNIPE, seine Programme, Veranstaltungen oder andere Teilnehmer.
Verstöße gegen den Verhaltenskodex, insbesondere in Bezug auf ethisches Verhalten, Integrität und wertschätzende Kommunikation.
Manipulative oder missbräuchliche Nutzung des Empfehlungsprogramms, z. B. durch fiktive Registrierungen oder Mehrfachkonten.
Sonstiges Verhalten, das dem Ansehen von GNIPE oder der Community erheblichen Schaden zufügt.
Die OASIS-Botschafterschaft endet automatisch, wenn der OASIS Botschafter über einen Zeitraum von 12 Monate keine eigenen Verkäufe tätigt.
Im Todesfalle endet die OASIS-Botschafterschaft. Eine Vererbung auf den Ehegatten, ein Kind oder einen der Elternteile ist ausgeschlossen.
Mit Ausscheiden verliert der OASIS-Botschafter sämtliche noch nicht genutzten Potenzialpunkte. Bereits ausgezahlte Boni bleiben unberührt.
§ 4 Zusammenschluss/ Heirat/ Trennung/ Auflösung
Änderungen in Personengesellschaften oder bei juristische Person, die zu einem direkten oder indirekten Wechsel des OASIS-Botschafters führen, müssen GNIPE 30 Tage vor deren Vollzug schriftlich angezeigt werden. Hierzu zählen insbesondere:
Der Verkauf von Anteilen der Gesellschaft.
Der Wechsel der verantwortlichen Person (unter Angabe der vollständigen Personalien der neuen verantwortlichen Person).
Der Wechsel eines Gesellschafters (unter Angabe der vollständigen Personalien des neuen Gesellschafters).
Jede Änderung der direkten oder indirekten Beteiligungsverhältnisse (unter Angabe der vollständigen Personalien der direkt und indirekt beteiligten Personen).
GNIPE teilt dem OASIS-Botschafter innerhalb 15 Tagen nach Eingang der Anzeige eines anstehenden Ereignisses mit, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die OASIS-Botschafterschaft mit den angezeigten Veränderungen weitergeführt wird.
Wenn zwei OASIS-Botschafter heiraten, ist dies GNIPE schriftlich spätestens 30 Tage vor der Heirat mitzuteilen. GNIPE teilt den OASIS-Botschaftern innerhalb 15 Tagen nach Eingang der Anzeige anstehenden mit, unter welchen Bedingungen die OASIS-Botschafterschaft mit den angezeigten Veränderungen weitergeführt wird.
Für den Fall, dass ein als Ehepaar/ eingetragene Lebensgemeinschaft, juristische Person oder Personengesellschaft registrierter OASIS-Botschafter seine Gesellschaft intern beendet, gilt das auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung der vorgenannten Gesellschaft nur eine OASIS-Botschafterposition verbleibt.
Die sich trennenden Mitglieder/ Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches/n Mitglied/ Gesellschafter die OASIS-Botschafterschaft fortgesetzt werden soll und dies GNIPE schriftlich anzuzeigen.
Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die OASIS-Botschafterschaft bei GNIPE behält sich GNIPE das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des OASIS-Botschafters führt, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.
§ 5 Preisänderungen/ Preisanpassungen
Alle Bestellungen des OASIS-Botschafters erfolgen nach der zum Zeitpunkt der Bestellungen gültigen Preisliste von GNIPE. Die Preise verstehen sich regelmäßig zuzüglich Umsatzsteuer sowie Porto- und Versandkosten, soweit diese anfallen.
GNIPE behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/ oder Lizenzstruktur vor, die von dem OASIS-Botschafter zu zahlenden Preise oder die den Leistungen zugeordneten Bonusanteile, den Marketingplan zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern.
Die Änderungen teilt GNIPE dem OASIS-Botschafter innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung mit. Erhöhungen der Preise um mehr als 5 % oder Änderungen am Vergütungsplan zu Lasten des OASIS-Botschafters geben dem OASIS-Botschafter das Recht, der Änderung zu widersprechen.
Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil.
Zum Zeitpunkt des Abschlusses des OASIS-Botschaftervertrages bekannte Änderungen sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein Widerspruchsrecht des OASIS-Botschafters.
Im Falle eines Widerspruchs ist GNIPE berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt außerordentlich zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
OASIS-Botschafter können grundsätzlich per Vorkasse, Sofortüberweisung Kreditkarte, oder auf Rechnung bzw. Monatsrechnung bezahlen. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.
GNIPE behält sich vor, für die erbetene Bestellung nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten, beispielweise zur Absicherung des Kreditrisikos nur solche entsprechend der jeweiligen Bonität.
In Einzelfällen behält GNIPE sich vor, die Ware erst nach einer Anzahlung auszuliefern. Nach Eingang der Bestellung wird GNIPE dies mit dem Kunden abstimmen.
§ 7 Bonusansprüche des OASIS Botschafters
Der OASIS-Botschafter erhält für Käufe seiner Downline Bonuszahlungen.
Voraussetzungen und Höhe der Boni ergeben sich aus dem GNIPE Marketing-Plan in seiner bei der Vermittlung gültigen Fassung.
Sollte der Vertrag durch den Kunden widerrufen oder sonst wie rechtswirksam beendet werden, entfällt hierfür auch der Provisionsanspruch. Bereits gezahlte Provisionen sind zurückzuzahlen oder werden mit der nächsten Abrechnung verrechnet.
GNIPE rechnet über den Bonus monatlich ab.
Sämtliche Bonuszahlungen basieren auf den Netto-Verkaufspreisen.
Im Übrigen und soweit in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Die Abrechnung erfolgt nur dann mit Umsatzsteuer, wenn der OASIS-Botschafter GNIPE zuvor schriftlich und unter Angabe seiner Steuernummer und des zuständigen Finanzamtes mitgeteilt hat, dass er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Die Abrechnung wird per E-Mail übersandt, wünscht der OASIS-Botschafter die Übermittlung per Post, fällt pro Abrechnung eine Verwaltungspauschale von 5,00 € netto an.
Die Auszahlung des Bonus erfolgt spätestens zum 15. des Folgemonats. Anstelle von Auszahlungen kann der OASIS-Botschafter auch neue Produkte kaufen.
Bonuszahlungen des OASIS-Botschafters können, soweit ein abweichendes Konto nicht ausdrücklich gesondert durch GNIPE schriftlich akzeptiert wurde, nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf seinen Namen oder einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person lauten, die in einem Vertragsverhältnis mit der GNIPE stehen.
Auszahlungen auf fremde Konten oder an eine Bankverbindung, die sich außerhalb des Staates befindet, in dem der OASIS-Botschafter registriert ist, können nicht vorgenommen werden.
Erfüllt der OASIS-Botschafter nicht mehr die Qualifikationskriterien nach Maßgabe des Vergütungsplans so verfallen ab diesem Zeitpunkt die Bonitätsansprüche. Dem OASIS-Botschafter ist es möglich, den Status als qualifizierter OASIS-Botschafter durch entsprechende Qualifikation für die Zukunft erneut zu erlangen. Dies lässt aber nicht frühere Bonitätsberechtigungen wieder aufleben.
GNIPE ist berechtigt, Forderungen, die der GNIPE gegen den OASIS-Botschafter zustehen, mit dessen Bonusansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Der OASIS-Botschafter ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, wobei Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis vom Aufrechnungsverbot ausgenommen sind.
Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des OASIS-Botschafters aus OASIS-Botschafterverträgen sind ausgeschlossen. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet.
GNIPE behält sich das Recht vor, den OASIS-Botschafter oder für den Fall der Registrierung durch eine juristische Person oder Personengesellschaft den Antragssteller vor der erstmaligen Auszahlung des Bonus bzw. Lieferung von Leistungen zum Nachweis seiner Identität aufzufordern. Der Identitätsnachweis kann in Form einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses erfolgen und hat binnen 2 Wochen nach der Aufforderung zu geschehen.
Anstelle der Auszahlung in Geld kann die Vergütung auch in Einlösung für Veranstaltungen von GNIPE oder Übertragung an Freunde oder andere registrierte Teilnehmer zur Einlösung für eine Veranstaltung erfolgen.
§ 8 Bonusmanipulationen
Bonusmanipulationen sind untersagt.
Eine faire Nutzung des Punktesystems ist Voraussetzung für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm. Mehrfachregistrierungen oder das gezielte Erzeugen von fiktiven Empfehlungsstrukturen zur Erhöhung der Punktzahl sind nicht erlaubt.
§ 9 Pflichten des OASIS-Botschafters
Der OASIS-Botschafter darf GNIPE und seine Programme nur wahrheitsgemäß und im Einklang mit den offiziellen Informationen von GNIPE weiterempfehlen. Falsche oder übertriebene Versprechungen sind nicht gestattet.
Der OASIS-Botschafter darf keine Werbung machen, die den Eindruck erweckt, dass es sich um eine feste Anstellung, eine garantierte Einkommensquelle oder eine exklusive OASIS-Botschafterschaft handelt.
GNIPE behält sich das Recht vor, OASIS-Botschafter zu sperren oder auszuschließen, die gegen diese Grundsätze verstoßen oder irreführende Werbeaussagen treffen.
§ 10 Nutzung von Kennzeichnungsrechten von GNIPE
Die Marken von GNIPE sind urheberrechtlich geschützt und/ oder als Marke eingetragen.
Voraussetzung für die Verwendung der Marken ist ein gültiger OASIS-Botschaftervertrag.
Der OASIS-Botschafter erhält ein personengebundenes und nicht auf Dritte übertragbares Verwendungs-/ Nutzungsrecht der Marken von GNIPE inklusive der Wortbildmarke/ Logo.
Es ist dem OASIS-Botschafter nicht gestattet Domains oder in Social Media Kanälen, die das Kennzeichen „GNIPE“, eine Marke, eine geschäftliche Bezeichnung oder einen Werktitel von GNIPE in identischer oder ähnlicher Schreib- oder Sprachweise beinhalten, zu benutzen.
OASIS-Botschafter dürfen die offiziellen GNIPE-Namen und Logos verwenden, solange dies im Rahmen der Weiterempfehlung geschieht und kein irreführender Eindruck entsteht.
Die Nutzung von GNIPE-Logos oder Marken für eigene kommerzielle Zwecke (z. B. auf eigenen Produkten, in bezahlten Anzeigen oder in Firmennamen) ist ohne Genehmigung nicht gestattet.
§ 11 Nutzung des Back Offices und der Landingpage/ Lizenz und Wartungsgebühren
Die OASIS-Botschafter erwerben mit der Registrierung bei GNIPE für die Vertragslaufzeit ein Recht zur Nutzung der ihnen zur Verfügung gestellten Back Offices, der Landingpage, ein Recht zur Nutzung des zur Verfügung gestellten Supports.
Das Nutzungsrecht ist ein einfaches, auf die konkreten vorgenannten Leistungen bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Den OASIS-Botschaftern steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung der vorgenannten Leistungen ebenso wenig wie kein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu. Angebotene Inhalte dürfen nur zum Zwecke dieses Vertrages genutzt werden und ebenfalls nicht unerlaubt an Dritte weitergegeben werden.
Für die Nutzung ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege der soeben genannten Leistungen berechnet GNIPE eine monatliche Nutzungs-, Wartungs-, Update- und Servicegebühr nach Maßgabe des jeweils gültigen Marketingplans, die jeweils monatlich erstmals nach Abschluss des OASIS-Botschaftervertrages im Voraus zu entrichten ist.
§ 12 Haftungsausschluss
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet GNIPE lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Boni) durch GNIPE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von GNIPE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf Computer-Servern entstehen, haftet die GNIPE nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der GNIPE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 13 Vertraulichkeit
GNIPE behandelt alle personenbezogenen Daten von OASIS-Botschaftern gemäß der Datenschutzrichtlinie (siehe § 14).
OASIS-Botschafter dürfen erhaltene Informationen über GNIPE und das Empfehlungsprogramm nur im Rahmen der Weiterempfehlung nutzen.
Intern vertrauliche Informationen von GNIPE, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, dürfen nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden.
§ 14 Einwilligung zur Datenverarbeitung
GNIPE verarbeitet die personenbezogenen Daten der OASIS-Botschafter ausschließlich zur Abwicklung des OASIS-Programms, insbesondere zur Verwaltung von Punkten und Auszahlungen.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die technische Umsetzung, Buchhaltung oder Auszahlung erforderlich ist.
OASIS-Botschafter können ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf führt automatisch zum Ausschluss aus dem OASIS-Programm.
§ 15 Schlussbestimmungen
Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte ein Teil der GNIPE Geschäftsbedingungen, Richtlinien und Standards usw. ungültig, nichtig oder sonst rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Regelungen nicht berührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist Stuttgart, wenn der Vertriebs-OASIS-Botschafter bei Abschluss dieses Vertrages oder bei Einleitung des gerichtlichen Verfahrens in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat; das Recht einer Vertragspartei, die andere Partei an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
Eine vertraglich vereinbarte Schriftform wird auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt.
Eine Änderung der OASIS-Botschafterregeln wird GNIPE dem Vertriebs-OASIS-Botschafter schriftlich bekannt geben.
Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der OASIS-Botschafter nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird ihn GNIPE bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.
Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest der Vereinbarung davon unberührt.